Für die Vergabe hat die Gemeinde nun ein Standortkonzept und Ermessensrichtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer erarbeitet, die Fachbereichsleiterin Barbara Sauerland in jüngsten Umweltausschusssitzung vorstellte.
Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist für die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis ab 2025 erforderlich.
Die Gesamtanzahl der Standorte bestimmt sich anhand der Einwohnerzahl (1000 Einwohner pro Standort). Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6 - 7 Altkleidercontainern im Gemeindegebiet. Auf dem Gemeindegebiet stehen auch auf privaten Grundstücken, die öffentlich zugänglich sind Altkleidercontainer. Die Gemeindeverwaltung hat sich dazu entschieden, folgende Standorte auszuweisen. Demnach können in Zukunft an folgenden Orten Container aufgestellt werden:
- Feuerwehrgerätehaus Rärin
2. Habbeler Sraße (Parkplatz Rammberghalle)
3. Friedliner Straße (PFT)
4. Gemeinschaftshalle
5. Müggenbrucher Weg (unterh. Panne-Eck)
6. Ober-Holte (Standort Glascontainer)
Die Sondernutzungsperiode beginnt erstmals am 01.02.2025.
Der Umweltausschuss empfahl dem Rat eistimmig den Erlass des Standortkonzeptes und der Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der
Gemeinde Herscheid.
Mehr zu den Richtlinien finden Interessierte hier: www.herscheid.de/rathaus-service/dienstleistungen/dienstleistungen/dienstleistung/show/altkleidercontainer