Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden
Bürger können mittels eines Bürgerbegehrens beantragen, dass sie anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann seinerseits in einer Angelegenheit der Gemeinde festlegen, dass anstelle eines Ratsbeschlusses ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Die Details der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids regelt die Gemeinde in einer Satzung. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2005. Infolge verschiedener Änderungen von Gesetzen war also eine Aktualisierung der bestehenden Satzung notwendig. Wie die Durchführung bei zukünftigen Bürgerentscheiden zukünftig aussehen soll, darüber sollten die Mitglieder des Hauptausschusses in ihrer letzten Sitzung beraten und ihren Vorschlag für eine entsprechende Satzungsänderung dem Rat weiterempfehlen, was auch einstimmig passiert ist. Jetzt galt es für die Ratsmitglieder, darüber endgültig abzustimmen.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, eine Durchführung eines Bürgerentscheids zukünftig ausschließlich per Briefwahl vorzunehmen.
Die Durchführung der Briefabstimmung soll wie bei den allgemeinen Wahlen erfolgen. Es erfolgt zunächst eine Benachrichtigung an alle Stimmberechtigten, diese können über einen Zeitraum von 20 Tagen die Abstimmungsunterlagen postalisch, per Email oder auch online auf der Internetseite der Gemeinde anfordern und bis zum Tag des Bürgerentscheids zurücksenden oder abgeben. Ebenso ist es möglich, sich beim
Wahlamt die Unterlagen aushändigen zu lassen und dort direkt abzustimmen.
Die Alternative wäre, einen Tag festzulegen, an dem ordnungsgemäße Wahlen in entsprechenden Wahllokalen stattfänden (wie bei gewöhnlichen Wahlen).
Bürgermeister Schmalenbach hatte dazu erklärt, dass die Wahl in Wahllokalen erheblich mehr Aufwand sei, da man jedes Mal viele Wahlhelfer engagieren müsse. Der Organisationsaufwand sei bei einer Briefwahl weniger groß, deshalb würde die Verwaltung dieses Verfahren bevorzugen.
Der Rat stimmte einstimmig zu, es wird also zukünftig per Briefwahl abgestimmt oder direkt im Wahlamt.
Jahresabschluss 2023
Bei der Vorstellung des Entwurfs des Jahresabschluss 2023 ging Bürgermeister Uwe Schmalenbach auf die wichtigsten Eckdaten ein. Er erklärte dazu, dass die Gemeinde 2023 einen rechnerischen Überschuss von insgesamt 208 000 Euro erwirtschaftet habe. „Das ist besser als die Planungen waren“, erklärte er dazu, fügte aber auch hinzu, dass der Überschuss der Tatsache geschuldet sei, da man auf der anderen Seite außerordentliche Erträge von insgesamt 275 000 gebucht habe. Diese außerordentlichen Erträge seien lediglich Ausgleichsbuchungen für Belastungen aus der Coronakrise und dem Ukrainekrieg und damit keine „echten“ Einnahmen. „Eigentlich haben wir somit ein Minus, aber dennoch eine deutliche Verbesserung zu dem, was eigentlich erwartet worden war“, so der Verwaltungschef.
Bei den Steuereinnahmen konnte man auch ein Plus verbuchen mit insgesamt rund 12 Millionen Euro.
Auch das Eigenkapital ist von 13,5 auf 13,7 Millionen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch die Bilanzsumme sei ebenfalls gestiegen.
Alle Zahlen und Fakten gibt es im Entwurf des Jahresabschluss 2023, der hier zu finden ist: herscheid.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdoR0s2sg43Fl1zYLf33TbkdowC9qSzHkF5YtOoyPnag/Entwurf_des_Jahresabschlusses_2023.pdf
Der Entwurf wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der am 31. Oktober tagen wird. Die Ratsmitglieder nahmen dieses zur Kenntnis.