Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Herscheid
Das freiwillige Engagement der Bürger ist eine der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens.
Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es die bereits in anderen Städten Nordrhein-Westfalens ausgegebene Ehrenamtskarte jetzt auch im Märkischen Kreis. Mit ihr sagen der Märkische Kreis und seine Städte sowie Gemeinden in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen besonders Engagierten Dankeschön.
Am 17.06 2009 hat der Kreistag einstimmig den Beschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte zum 01. Januar 2010 gefasst. Der Rat der Gemeinde Herscheid hatte sich bereits mit am 25.05.09 ebenfalls dazu entschlossen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land und dem Märkischen Kreis wurde am 06.11.2009 unterzeichnet. Der Märkische Kreis hat in enger Abstimmung mit seinen Städten und Gemeinden die Vorbereitungen zur Einführung der Ehrenamtskarte getroffen. Insbesondere galt es, einheitliche Regelungen für das Antragsverfahren zu treffen.
Die Bürgermeister haben sich auf die folgenden Reglungen verständigt:
Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragstellung der Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Übt zum Beispiel ein Bürger oder eine Bürgerin aus einer Nachbarstadt die ehrenamtliche Tätigkeit in Herscheid aus, so stellen diese Personen den Antrag bei der Gemeinde Herscheid.
Nicht nur ausschließlich juristische Personen wie z. B. Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft o. ä., können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein, sondern in manchen Fällen kann die intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein.
Die vorausgegangene Tätigkeitsdauer muss sich über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren mit wenigstens 5 Wochenstunden bzw. 250 Stunden pro Jahr erstrecken.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, wobei eine Verlängerung bei nachweislicher Fortdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt.
Die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich mit 2 Unterschriften. Ausnahmen, wie im oben angeführten Fall der Betreuung kranker und hilfsbedürftiger Personen, sind möglich. Die Bestätigung kann in derartigen Fällen zum Beispiel durch den behandelnden Arzt erfolgen.
Diese und alle weiteren Informationen zur Antragstellung sowie das entsprechende Bewerbungsformular können in Kürze von der Homepage der Gemeinde Herscheid sowie des Märkischen Kreises heruntergeladen werden. Als persönlicher Ansprechpartner bei der Gemeinde Herscheid steht Ihnen Frau Sauerland unter der Rufnummer 9093-33 gerne zur Verfügung. Die offizielle Antragstellung kann ab dem 21.12.2009 im Bürgerbüro erfolgen.
Die Ehrenamtskarte hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht nur im Märkischen Kreis, sondern auch in allen übrigen teilnehmenden Kommunen des Landes. Auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de können diese Vergünstigungen abgefragt werden.
Zur Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten wird der Märkische Kreis zusammen mit den Städten und Gemeinde Anfang Februar nächsten Jahres eine Festveranstaltung ausrichten.
