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Anliegen A-Z: Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Die Zuständigkeit für das Einziehen der Rundfunkgebühren liegt bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ).

Unter besonderen Bedingungen kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Anträge dazu liegen für Sie im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Nähere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht finden Sie auf folgender Seite:

www.gez.de

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Ansprechpartner(innen)

Frau Angelika Kanzler
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093-20
zum Kontaktformular

Frau Lisa Brath
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 18
zum Kontaktformular

Frau Renate Jantos
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 20
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