Anliegen A-Z: Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Die Zuständigkeit für das Einziehen der Rundfunkgebühren liegt bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ).
Unter besonderen Bedingungen kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Anträge dazu liegen für Sie im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Nähere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht finden Sie auf folgender Seite:
www.gez.de
Ansprechpartner(innen)
Frau
Angelika Kanzler
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093-20
zum Kontaktformular
Frau
Lisa Brath
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093 - 18
zum Kontaktformular
Frau
Renate Jantos
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093 - 20
zum Kontaktformular