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Anliegen A-Z: Meldebescheinigung

Beschreibung

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Herscheid kann im Bürgerbüro eine Meldebescheinigung erhalten.

Bei einer persönlichen Vorsprache wird die Meldebescheinigung sofort ausgestellt.

Durch Vorlegen einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes kann die Meldebescheinigung auch an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.

Eine Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Adresse
  • auf  Wunsch auch die Daten der Familienangehörigen im Haushalt (Haushaltsbescheinigung)

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Gebühren

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben. Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei, allerdings nur bei Vorlage eines Nachweises, wie z. B. ein Sozialhilfebescheid.

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Benötigte Unterlagen

  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
  • ggf. Vollmacht

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Meldegesetz NRW

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Ansprechpartner(innen)

Frau Angelika Kanzler
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093-20
zum Kontaktformular

Frau Lisa Brath
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 18
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Frau Renate Jantos
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 20
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