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Anliegen A-Z: Melderegisterauskunft

Beschreibung

Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister benötigen, müssen Sie diese schriftlich oder persönlich beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, die aktuelle Anschrift und gegebenenfalls einen Doktorgrad.

Sollten Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen, so ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Bei einer erweiterten Melde-registerauskunft ist jedoch ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.

Diese Auskunft enthält zusätzlich folgende Daten:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschrift
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und –ort

Werden von Ihnen Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.

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Gebühren

  • Einfache Melderegisterauskunft (je Betroffener)               7,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft (je Betroffener)          10,00 €
  • Einfache Archivauskunft (je Betroffener)                            7,00 €
  • Erweiterte Archivauskunft (je Betroffener)                       10,00 €

Die Gebühren für Melderegister- und Archivauskünfte werden im Voraus erhoben.

Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das Konto 6083000 bei der Sparkasse Lüdenscheid (BLZ 45850005).

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Benötigte Unterlagen

Geben Sie bitte für alle Melderegister- und Archivauskünfte Vor- und Familiennamen, eventuell das Geburtsdatum und die frühere Anschrift der gesuchten Person an.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Meldegesetz Nordrhein-Westfalen

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Ansprechpartner(innen)

Frau Angelika Kanzler
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093-20
zum Kontaktformular

Frau Lisa Brath
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 18
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Frau Renate Jantos
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 20
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