Anliegen A-Z: Melderegisterauskunft
Beschreibung
Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister benötigen, müssen Sie diese schriftlich oder persönlich beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, die aktuelle Anschrift und gegebenenfalls einen Doktorgrad.
Sollten Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen, so ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Bei einer erweiterten Melde-registerauskunft ist jedoch ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
Diese Auskunft enthält zusätzlich folgende Daten:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschrift
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und –ort
Werden von Ihnen Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.
Gebühren
- Einfache Melderegisterauskunft (je Betroffener) 7,00 €
- Erweiterte Melderegisterauskunft (je Betroffener) 10,00 €
- Einfache Archivauskunft (je Betroffener) 7,00 €
- Erweiterte Archivauskunft (je Betroffener) 10,00 €
Die Gebühren für Melderegister- und Archivauskünfte werden im Voraus erhoben.
Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das Konto 6083000 bei der Sparkasse Lüdenscheid (BLZ 45850005).
Benötigte Unterlagen
Geben Sie bitte für alle Melderegister- und Archivauskünfte Vor- und Familiennamen, eventuell das Geburtsdatum und die frühere Anschrift der gesuchten Person an.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner(innen)
Frau
Angelika Kanzler
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093-20
zum Kontaktformular
Frau
Lisa Brath
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093 - 18
zum Kontaktformular
Frau
Renate Jantos
E-Mail: buergerbuero(at)herscheid.de
Telefon: 02357 / 9093 - 20
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