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Anliegen A-Z: Lohnsteuerkarte

Beschreibung

Wenn eine Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch die zuständige Gemeinde oder Stadt eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde, hier der Gemeinde Herscheid, einen schriftlichen Antrag stellen. Mit dem Antrag versichern Sie ausdrücklich und wahrheitsgemäß, dass Sie in keinem weiteren Arbeitsverhältnis stehen. Außerdem verpflichten Sie sich, die Originalkarte umgehend und unaufgefordert zur Ausstellungsbehörde zurückzubringen, falls diese wiedergefunden wird.

Zuständigkeit: Für die Ausstellung der Ersatzlohnsteuerkarte ist immer die Behörde zuständig, bei der der Antragsteller am 20.09. des Vorjahres seinen Hauptwohnsitz angemeldet hatte.

Hinweis: Die zuständige Stelle hat nach § 39 Abs. 1 Sätze 3 – 5 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte) die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt unverzüglich mitzuteilen.

Wichtig: Die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte gilt.

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Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte beträgt 5 Euro.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Einkommensteuergesetz (EStG)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Angelika Kanzler
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093-20
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Frau Lisa Brath
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 18
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Frau Renate Jantos
E-Mail:
Telefon: 02357 / 9093 - 20
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